Downloads und Formulare
FAQ
A, wie
Arbeitsbekleidung
- in einigen Arbeitsfeldern wird berufsspezifische Arbeitsbekleidung benötigt und unentgeltlich zur Verfügung gestellt
- die Reinigung ist mit der Einsatzstelle abzusprechen
Arbeitsschutz
- der Freiwilligendienst ist hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Schutzvorschriften einem Arbeitsverhältnis weitgehend gleichgestellt
- für die Freiwilligen gelten deshalb die Arbeitsschutzbestimmungen wie z.B. Arbeitsschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung
Arbeitsunfall
- ein Unfall während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg muss dokumentiert werden (Unfallbuch Einsatzstelle)
- es bedarf einer umgehenden Meldung, innerhalb 3 Tagen, an den Träger und ein Unfallmeldebogen der Berufsgenossenschaft muss ausgefüllt werden
- die Berufsgenossenschaft heißt: Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Arbeitsunfähigkeit
- bei Tätigkeitsunfähigkeit sind unverzüglich, vor Dienstantritt, sowohl die Einsatzstelle als auch der Träger telefonisch zu informieren
- dies muss durch ein ärztliches Attest bestätigt werden; eine Bescheinigung durch die Eltern ist nicht ausreichend
- anschließend erfolgt eine erneute Meldung bei der Einsatzstelle und dem Träger, um die voraussichtliche Dauer des Ausfalls zu nennen
- die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) muss nun innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Tagen, beim Träger und in der Einsatzstelle eingereicht werden
- sollte kein Krankenschein in Papierform ausgefertigt werden, muss das Formular "Krankmeldung im Freiwilligendienst" verwendet werden, um eine digitale Prüfung bei der Krankenkasse vornehmen zu können
- bei Arbeitsunfähigkeit, die länger als 6 Wochen andauert, wird Krankengeld gezahlt
Arbeitszeit
- im FSJ gilt unter uns als Träger eine Wochenarbeitszeit von 35 Stunden
- die Regelungen der Einsatzstelle (arbeitsrechtlich und tarifrechtlich) gelten meist auch für die Freiwilligen (Karenz, Vollzeitstunden usw.)
- Nachtdienste sind vertraglich untersagt, auch für Volljährige
Arbeitszeitnachweis
- die Freiwilligen sind in der Verantwortung einen monatlichen Arbeitszeitnachweis zu führen
- der Mentor prüft diesen mit seiner Unterschrift auf Vollständigkeit und Richtigkeit (Dienstzeiten und Pausen, Fehlzeiten aufgrund Arbeitsunfähigkeit, Seminarzeiten)
- dieser ist durch die Freiwilligen bis zum 10. Tag des Folgemonats an den Träger zu übermitteln (per Post, per Fax, per Foto als Mail-Anhang)
- das Formular steht im Downloadbereich der Website des Trägers zur Verfügung
Abschlussarbeit
- am Ende des Freiwilligendienstes fordern wir die Gestaltung einer Abschlussarbeit ein
- diese soll mindestens 2-3 Seiten umfassen und ist zu Beginn des Abschlussseminares abzugeben
- ein Infoblatt mit zu Inhalt und Gestaltung der Abschlussarbeit steht im Downloadbereich der Website des Trägers zur Verfügung und ist zudem im Freiwilligen-Seminarordner zu finden
E
Einsatzstellenbesuch
- mindestens einmal pro Jahr besuchen die pädagogischen Mitarbeitenden des Trägers, die Freiwilligen in ihren Einsatzstellen
- gemeinsam mit dem Mentor findet ein Austausch über die bisherige Arbeit und die Lernziele statt
- außerdem zeigen die Freiwilligen ihren Arbeitsalltag und können vor Ort Fragen und Probleme klären
Erstattungen & Kosten
- Fahrtkosten zu/von der Einsatzstelle müssen von den Freiwilligen selbst getragen werden, als Freiwilligendienstleistender besteht jedoch Anspruch auf das Bildungsticket
- Fahrtkosten die auf Grund der Seminare anfallen, werden vom Träger zurückerstattet
- ein Formblatt zur Fahrtkostenerstattung steht im Downloadbereich der Website des Trägers sowie im Freiwilligen-Seminarordner zur Verfügung
- die Mittagversorgung sowie das Programm zu den Seminaren sind für die Freiwilligen kostenfrei
- die Erstellung eines Führungszeugnisses ist für Freiwilligendienstleistende kostenfrei
- der Gesundheitsausweis ist dann kostenfrei, wenn die Einsatzstelle schriftlich bestätigt, dass sie die Kosten nicht übernimmt
F
Freistellung
- eine bezahlte Freistellung vom Dienst muss im Vorfeld vom Mentor genehmigt werden
- diese ist für bis zu 3 Tage für Vorstellungsgespräche und Probearbeiten mit Vorlage eines schriftlichen Nachweises bei der Einsatzstelle möglich
- innerhalb der Seminarzeit ist eine Freistellung nur aus einem wichtigen Grund und im Einzelfall möglich (z.B. Facharzttermine, Bewerbungsgespräche, Einstellungstests, Fahrschulprüfungen), dies ist zwingend im Vorfeld mit der Seminarleitung abzusprechen und durch einen schriftlichen Nachweis zu belegen
Freiwilligendienst-Ausweis
- das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben sendet den Freiwilligen in den ersten Wochen des Einsatzes einen Ausweis zu
- Vergünstigungen bei Einrichtungen des Bundes und z.T. beim Besuch kultureller Einrichtungen oder Veranstaltungen sind möglich
J
Jugendarbeitsschutzgesetz
- dies gilt für alle Freiwilligen unter 18 Jahren und regelt u.a. die Arbeits- und Urlaubszeiten
- Dienstzeiten:
- nicht mehr als 8 h täglich/40 h wöchentlich
- Beschäftigung in der Zeit von 6 – 20 Uhr, in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr
- Ununterbrochene tägliche Freizeit von mindestens 12 Stunden
- Fünf-Tage-Woche = 5 Tage Beschäftigung, danach zwei zusammenhängende Ruhetage
- mindestens zwei Samstage/Sonntage im Monat sollen frei sein
- Feiertagsruhe
- Beschäftigung am 24.12. und 31.12. bis 14 Uhr
- keine Beschäftigung am 25.12., 01.01., 01.05. sowie am 1. Osterfeiertag
- Pausenzeiten:
- 30 min bei 4 – 6,5 h Arbeitszeit
- 60 min bei mehr als 6 h Arbeitszeit
- Ruhepause = Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten
- Urlaubsanspruch → siehe Urlaub
K
Kündigung
- die Dienstzeit ist vertraglich festgelegt und damit verbindlich
- die Probezeit beträgt 6 Monate ab Dienstbeginn
- innerhalb der Probezeit ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen durch alle drei Parteien mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen möglich
- nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung für alle Beteiligten nur aus einem sogenannten „wichtigen Grund“ möglich
= Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, einer Ausbildung oder eines Studiums
- die Kündigung muss schriftlich innerhalb von 14 Tagen beim Träger vorliegen und von der Einsatzstelle bereits genehmigt/zur Kenntnis genommen worden sein
- es bedarf der Unterschrift des Freiwilligen sowie bei minderjährigen Freiwilligen der Unterschrift von min. einem Sorgeberechtigten
- einer Kündigung nach Ablauf der Probezeit muss ein schriftlicher Nachweis für den Kündigungsgrund angefügt werden (z.B. eine Kopie des Ausbildungsvertrages)
- eine Kündigung von Seiten der Einsatzstelle oder dem Träger kann jedoch auch verhaltensbedingt erfolgen
L
Lernzielvereinbarung
- gemeinsam mit dem Mentor werden Ziele für die Dienstzeit besprochen und schriftlich festgehalten
- diese werden in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. ergänzt
- das Formular dafür steht den Einsatzstellen im internen Downloadbereich der Website des Trägers zur Verfügung und wird ebenfalls mit dem Freiwilligen-Seminarordner ausgehändigt
M
Mentor
- diese Person ist fester Ansprechpartner bei allen Fragen und Problemen
- und für die fachliche Anleitung des Freiwilligen verantwortlich
- diese Person kann z.B. die Leitung der Einsatzstelle/Station/Bereiches/Gruppe innehaben
N
Nebenjob
- grundsätzlich darf parallel zum Freiwilligendienst ein Nebenjob ausgeübt werden
- dieser muss jedoch unbedingt im Voraus bei der Einsatzstelle und dem Träger angezeigt und entsprechend genehmigt werden
- der Dienst im Freiwilligendienst hat jedoch immer Priorität und darf nicht unter der zusätzlichen Beschäftigung leiden
- sind die Freiwilligen noch keine 18 Jahre alt, darf die laut Jugendarbeitsschutzgesetz maximale Wochenarbeitszeit von 40 Stunden nicht überschritten werden
P
Pädagogische Begleitung durch den Träger
- die Mitarbeiter des Trägers sind für die individuelle pädagogische Begleitung und die Durchführung der Seminare verantwortlich
- bei Fragen, Anliegen oder Problemen sind sie für die Freiwilligen da und versuchen in schwierigen Situationen zu helfen und zu vermitteln
- außerdem planen sie während der Dienstzeit einen Einsatzstellenbesuch
- durch die Seminare werden die Freiwilligen auf den Einsatz in ihren neuen Aufgabenfeldern vorbereitet und erlernen, Eindrücke zu reflektieren und Erfahrungen zu analysieren
S
Seminare
- der Freiwilligendienst ist eine Bildungs- und Orientierungszeit, welche durch Seminare mit unterschiedlichen Themen begleitet wird
- diese zählen genauso als Arbeitszeit wie der Dienst in der Einrichtung
- bei einem 12-monatigem Dienst nehmen die Freiwilligen an mindestens 25 Bildungstagen teil, welche als 5-tägige Seminarwochen stattfinden
- diese sind gesetzlich vorgeschrieben und die aktive Teilnahme ist daher Pflicht
T
Taschengeld & Sozialversicherung
- das Taschengeld wird am Ende des Monats, rückwirkend, überwiesen und mittels eines Lohnbriefes dokumentiert
- zusätzlich zum Taschengeld fallen Sozialversicherungsbeiträge an (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung)
- diese werden vom Träger, zu 100% übernommen und haben keinen Einfluss auf die Höhe des Taschengeldes
Tätigkeiten
- Freiwillige sollen keine hauptamtliche Fachkraft ersetzen, sondern diese durch Hilfstätigkeiten unterstützen
- persönliche Stärken und Ideen dürfen und sollen in die tägliche Arbeit eingebracht werden
Träger/Verein
- der Verein „Freiwillig im Erzgebirge“ e.V. wird durch einen Vorstand geleitet, Vereinsvorsitzender ist Herr Mike Kirsch
- Geschäftsführerin und damit Ansprechpartnerin für die Freiwilligen und Einsatzstellen ist Frau Juliane Rebentisch-Bercke
- der Verein arbeitet nach seiner Satzung und den Durchführungsrichtlinien des Freistaates Sachsen
U
Unentschuldigtes Fehlen
- Fehlzeiten in der Einsatzstelle müssen immer durch einen schriftlichen Nachweis belegt sein (AU, abgesprochene Freistellung, Urlaub)
- auch im Seminar müssen Fehlzeiten schriftlich belegt sein (AU, abgesprochene Freistellung)
- trifft dies in beiden Fällen nicht zu, wird in Absprache mit der Einsatzstelle die unentschuldigte Fehlzeit durch Urlaubstage ausgeglichen bzw. das Taschengeld gekürzt, bei Wiederholung erfolgt eine Abmahnung
- unentschuldigte Seminartage müssen nachgeholt werden
Urlaub
- bei einem zwölfmonatigen Dienst besteht ein Anspruch auf 27 Tage Urlaub
- die Urlaubsplanung ist zu Beginn des Dienstes gemeinsam mit dem Mentor zu besprechen
- alle Urlaubstage müssen durch die Einsatzstelle genehmigt werden
- während der Seminare kann kein Urlaub genommen werden
V
Vereinbarung
- die Zeit im Freiwilligendienst wird vertraglich durch eine dreiseitige Vereinbarung zwischen der/ dem Freiwilligen, der Einsatzstelle und dem Träger geregelt
- darin sind Rechte und Pflichten aller Vertragsparteien festgelegt, z.B.
- Urlaub
- Arbeitszeit
- Leistungen
- Probezeit
- Kündigungsfristen
Verlängerung
- ein Freiwilligendienst kann auf Antrag auf maximal 18 Monate verlängert werden, das Formular dazu steht im Downloadbereich dieser Website zur Verfügung
- die Verlängerung muss von der Einsatzstelle genehmigt werden und wird schriftlich durch eine Änderung
zur Vereinbarung festgehalten - je verlängertem Monat findet mindestens ein zusätzlicher Seminartag statt
Z
Zertifikat
- zum Abschluss des Freiwilligendienstes wird ein Zertifikat über die Teilnahme sowie eine Leistungseinschätzung ausgestellt
- die Dienstzeit muss dafür mindestens 6 Monate betragen
- eine vorläufige Dienstzeitbescheinigung für Bewerbungen/Behörden kann ganzjährig auf Anfrage erstellt werden