Betreuung & Förderung
Schulen für Menschen mit Behinderungen
Hinweis zur Unterscheidung BFD 26 und BFD 27:
Junge Menschen bis 26 Jahren werden ausschließlich in Vollzeit tätig (40 Stunden wöchentlich).
Interessierte ab 27 Jahren können den BFD in Teil- oder Vollzeit (mehr als 20 Stunden wöchentlich) leisten.